Angestelltenlehrgang I
Ziel des Lehrgangs
Dieser Lehrgang ist eine betriebliche Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen.
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden die notwendigen Grundlagenkenntnisse für eine Sachbearbeitung im kommunalen Dienst zu vermitteln. Der Abschluss ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt formal durch den Arbeitgeber mit Begründung und den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto).
Anmeldevordruck
Zulassung
Es sind keine besonderen Zulassungsbedingungen vorhanden.
Beginn
Die Lehrgänge werden nach Bedarf bei den einzelnen Abteilungen Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren oder Kreis Heinsberg durchgeführt.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.
Dauer
Der Angestelltenlehrgang dauert einschließlich Prüfung etwa 2 1/2 Jahre und umfasst ca. 740 Unterrichtsstunden.
Verlauf
Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Für den Unterricht werden die Teilnehmenden vom jeweiligen Arbeitgeber vom Dienst freigestellt.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer und die Anzahl der Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan.
Prüfung
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem), die von der Zweckverbandsversammlung des Studieninstituts am 04.12.2009 beschlossen worden ist. Diese wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 180 Minuten,
praktische Prüfung: Präsentation mit Diskussion, ca 20 Minuten.
Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus
- dem Lehrgangspunktwert (Klausuren und sonstige Leistungen) mit 30 %,
- den Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet) mit 50 %,
- den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %.
Die Prüfung ist mit einer Gesamtnote von mindestens 5 Punkten (Note "ausreichend") bestanden.
Dieser Lehrgang ist eine betriebliche Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen.
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden die notwendigen Grundlagenkenntnisse für eine Sachbearbeitung im kommunalen Dienst zu vermitteln. Der Abschluss ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt formal durch den Arbeitgeber mit Begründung und den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto).
Anmeldevordruck
Zulassung
Es sind keine besonderen Zulassungsbedingungen vorhanden.
Beginn
Die Lehrgänge werden nach Bedarf bei den einzelnen Abteilungen Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren oder Kreis Heinsberg durchgeführt.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.
Dauer
Der Angestelltenlehrgang dauert einschließlich Prüfung etwa 2 1/2 Jahre und umfasst ca. 740 Unterrichtsstunden.
Verlauf
Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Für den Unterricht werden die Teilnehmenden vom jeweiligen Arbeitgeber vom Dienst freigestellt.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer und die Anzahl der Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan.
Prüfung
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem), die von der Zweckverbandsversammlung des Studieninstituts am 04.12.2009 beschlossen worden ist. Diese wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 180 Minuten,
praktische Prüfung: Präsentation mit Diskussion, ca 20 Minuten.
Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus
- dem Lehrgangspunktwert (Klausuren und sonstige Leistungen) mit 30 %,
- den Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet) mit 50 %,
- den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %.
Die Prüfung ist mit einer Gesamtnote von mindestens 5 Punkten (Note "ausreichend") bestanden.

