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Angestelltenlehrgang II

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine betriebliche Weiterbildung für Fachkräfte der Verwaltung, die als Verwaltungsfachangestellte ausgebildet worden sind oder die notwendigen Grundlagenkenntnisse in einem Angestelltenlehrgang I erworben haben.

Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung und die Übernahme von Führungsaufgaben zu befähigen.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt formal durch den Arbeitgeber mit Begründung und den erforderlilchen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto).

Anmeldevordruck

Zulassung

Die Zulassung zum Angestelltenlehrgang II richtet sich nach dem "Tarifvertrag zur Durchführung des Angestelltenlehrgangs II nach § 1 der Anlage 3 zum BAT" vom 17.01.1995.

Zugelassen ist, wer vom Arbeitgeber angemeldet worden ist und sich mit Erfolg einem entsprechenden Zulassungsverfahren unerzogen hat. Befreit vom Zulassungsverfahren ist lediglich, wer die Prüfung zur/zum Verwaltungsfachangestellten resp. die Angestelltenprüfung I mit der Note "gut" oder besser abgeschlossen hat.

Das Zulassungsverfahren besteht aus einem standardisierten Leistungstest. zwei schriftlichen Arbeiten über die Kenntnisse der Erstausbildung (je 180 Minuten) sowie einem Auswahlgespräch (Fachvortrag mit Diskussion - 30 Minuten).

Beginn

Die Lehrgänge werden nach Bedarf bei den einzelnen Abteilungen Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren oder Kreis Heinsberg durchgeführt.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.

Dauer

Der Angestelltenlehrgang II dauert einschließlich Prüfung etwa 3 Jaher und umfasst ca. 1.000 Unterrichtsstunden.

Verlauf

Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Für diese Zeit werden die Teilnehmenden vom jeweiligen Arbeitgeber vom Dienst freigestellt.

Unterrichtsfächer

Die Unterrichtsfächer und die Zahl der Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan.

Prüfung

Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem), die von der Zweckverbandsversammlung für das Studieninstitut am 04.12.2009 beschlossen wurde. Diese wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 240 Minuten,
praktische Prüfung: Präsentation mit Diskussion, ca. 30 Minuten.

Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus
- dem Lehrgangspunktwert (Klausuren und sonstige Leistungen) mit 30 %,
- den Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet) mit 50 %,
- den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %.

Die Prüfung ist mit einer Gesamtnote von mindestens 5 Punkten (Note "ausreichend") bestanden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Angestelltenlehrgangs II sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirtin" bzw. "Verwaltungsfachwirt" zu führen.