Ausbildereignungs-Lehrgang
Ziel des Lehrgangs (Stand 2011)Mitarbeierinnen und Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen sind nur befugt, auszubilden, wenn sie den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildereignungs-Verordnung vom 21.01.2009 nachweisen können.
Dieser Lehrgang wird als eine betriebliche Fortbildungsveranstaltung für Fach- und Führungskräfte der Verwaltung angeboten, die über einen Berufsabschluss verfügen, zur Übernahme von Führungsaufgaben befähigt sind und Ausbildertätigkeiten wahrnehmen oder wahrnehmen sollen.
Ziel des Lehrgangs ist es, die Teilnehmenden für eine Ausbildertätigketi in allen Berufsfeldern einer Kommunalverwaltung zu qualifizieren.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt formal durch den Arbeitgeber mit Begründung und den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto).
Anmeldevordruck
Zulassung
Ein spezielles Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich.
Beginn
Die Lehrgänge werden nach Bedarf durchgeführt. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.
Dauer
Der Ausbilder-Lehrgang dauert einschließlich Prüfung etwa 20 Wochen und umfasst ca. 120 Unterrichtsstunden.
Verlauf
Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Für diese Zeit werden die Teilnehmenden vom jeweiligen Arbeitgeber vom Dienst freigestellt.
Fächer
Die Fächer und Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan.
(Neu: Muss noch vom Ausbildungsausschuss verabschieden werden und liegt daher noch nicht vor.)
Prüfung
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung zur Ausbildereignungs-Verordnung vom 21.01.2009.
(Neu: Ist für den Zuständigkeitsbereich des Studieninstituts Aachen noch durch die Zweckverbandsversammlung zu beschließen.)
Schriftliche Prüfung: 3 bis 4 fallbezogene Aufgaben aus verschiedenen Handlungsfeldern lt. Lehr- und Stoffverteilungsplan mit insgesamt 180 Minuten,
praktische Prüfung: Präsentation einer Ausbildungssituation mit Fachgespräch, ca. 30 Minuten.
Das Gesamtergebnis der Prüfung ergibt sich aus der Gesamtpunktzahl der schriftlichen und praktischen Prüfung, geteilt durch die Summe der Prüfungsteile (schriftlich und praktisch).
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" (5 Punkte) bewertet worden ist.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

