Ausbildungslehrgang für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (Laufbahnlehrgang I)
Ziel des LehrgangsDieser Lehrgang ist die fachtheoretische Ausbildung für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst, die in den Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes eine entsprechende Verwaltungsausbildung erfahren.
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden die notwendigen Grundkenntnisse für eine Sachbearbeitung im kommunalen Dienst zu vermitteln. Der Abschluss ist vergleichbar mit dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.
Die praktische Ausbildung wird durch die Verwaltungsbehörden wahrgenommen.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt formal durch den Dienstherrn mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Foto),
Anmeldevordruck
Zulassung
Ein spezielles Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich.
Beginn
Die Lehrgänge werden nach Bedarf, vornehmlich bei der Abteilung Aachen-Stadt, durchgeführt, regelmäßig zu Beginn des Ausbildungsjahres.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über den Dienstherrn zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.
Dauer
Der Laufbahnlehrgang I dauert einschließlich Prüfung etwa 2 Jahre und umfasst ca. 860 Unterrichtsstunden.
Verlauf
Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel zweimal wöchentlich statt. Für diese Zeit werden die Teilnehmenden von ihrem jeweiligen Dienstherrn vom Dienst freigestellt.
Unterrichtsfächer
Die Fächer und Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan.
Prüfung
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden (VAPmD-Gem) vom 20.11.2009 (ab Einstellungsjahrgang 2010).
Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 180 Minuten,
praktische Prüfung: Aufgabe einer handlungs- und praxisorientierten Situation, ca. 20 Minuten.
Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus
- dem Ausbildungspunktwert (Klausuren und sonstige Leistungen) mit 30 %,
- den Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet) mit 50 %,
- den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %.
Die Zulassung zur praktischen Prüfung erhält, wer mindestens 3 Prüfungsarbeiten mit "ausreichend" abgelegt und eine Durchschnittsbewertung von mindestens 5 Punkten erreicht hat.
Die Prüfung ist mit einer Gesamtnote (Durchschnitt aller Prüfungsteile) von mindestens "ausreichend" (5 Punkte) betanden.
Die Beamtin/der Beamte erhält die Berufsbezeichnung Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt.

