Dienstbegleitende Unterweisung für auszubildende Verwaltungsfachangestellte
Ziel der Ausbildung (ab Einstellungsjahrgang 2010)Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages mit den Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes erhalten die Auszubildenden eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.
Ziel der Ausbildung ist es, den Auszubildenden die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine Sachbearbeitung im kommunalen Dienst zu vermitteln. Die fachpraktische Ausbildung wird durch die Verwaltungsbehörden außerhalb der Berufsschulzeiten resp. der dienstbegleitenden Unterweisung vorgenommen.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Sonderlehrgang "Dienstbegleitende Unterweisung" erfolgt formal durch die Behörden mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Foto).
Anmeldevordruck
Zulassung
Ein spezielles Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich.
Beginn
Die Ausbildungslehrgänge beginnen generell zu Beginn des jeweils neuen Schuljahres. Die Sonderlehrgänge "Dienstbegleitende Unterweisung" finden in Abstimmung zwischen den Berufskollegs un den ausführenden Abteilungen StädteRegion Aachen und Düren statt.
Die Teilnehmenden weden durch das Studieninstitut über die Dienstherren zur Dienstbegleitenden Unterweisung zugewiesen und eingeladen.
Verlauf
Die Ausbildung findet in dualer Form statt.
a) Ausbildung in der Berufsschule
- am Berufskolleg Herzogenrath für die Einzugsgebiete Aachen und Heinsberg (einmal wöchentlich),
- am Berufskolleg Düren für die Einzugsgebiete Düren und (ggf.) Euskirchen (Blockform)
Je nach Standort (Herzogenrath oder Düren) und zeitlichem Verlauf (wöchentlich oder Blockform) des Berufkollegs findet die Dienstbegleitende Unterweisung einmal wöchentlich statt. Insgesamt sind ca. 420 Unterrichtsstunden (in 3 Ausbildungsjahren) vorgesehen.
Für die Zeit des Unterrichts werden die Teilnehmenden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb vom Dienst freigestellt.
Fächer der Dienstbegleitenden Unterweisung
- Verwaltungsorganisation
- Kommunale Einnahmen
- Personalrecht
- Kommunales Verfassungsrecht
- Sozialrecht
- Recht der Gefahrenabwehr
- Kommunales Finanzmanagement
- Sozial- und Handlungskompetenz
- Methodik der Rechtsanwendung
Die Ausbildung dauert einschließlich Zwischen- und Abschlussprüfung 3 Jahre.
Prüfung
a) Zwischenprüfung
Schriftliche Prüfung mit 3 Arbeiten à 60 Minuten in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
b) Abschlussprüfung
Grundlage für die Durchführung der Abschlussprüfung ist
die Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur/zum Verwaltungsfachangestellten und zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation NRW (APO VwB) vom 24.07.2009 (ab Einstellungsjahrgang 2010).
Schriftliche Prüfung: Vier Arbeiten in folgenden Unterrichtsfächern
- Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten),
- Personalwesen (120 Minuten)
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)
- Lösung einer praktischen Aufgabe imRahmen eines Prüfgesprächs (Rollenspiel), in dem die Prüflinge zeigen sollen, dass sie Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen und in berufstypischen Situationen kommunizierern und kooperieren kann (max. 45 Minuten).

