Personalauswahl
Allgemeines
Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung führt in Zusammenarbeit mit dem "Institut für Personalentwicklung und Eignungsprüfung im öffentlichen Dienst" (IfP), Köln, für die dem Zweckverband angeschlossenen Gebietskörperschaften standardisierte Testverfahren nach DIN 33430 durch. Die Kommunen werden damit bei der Auswahl ihres Nachwuchses unterstützt, aus der Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber diejenigen herauszufiltern, die für eine Ausbildung und die spätere Tätigkeit in den Behörden geeignet sind.
Das "Institut für Personalentwicklung" wurde im Jahr 1956 gegründet. Das Studieninstitut Aachen, damals noch Verwaltungs- und Sparkassenschule, war Gründungsmitglied. Der Studienleiter des Studieninstituts Aachen ist Mitglied des Vorstandes des nicht rechtsfähigen Vereins, der Träger des IfP ist. Der Vorstand wird jeweils für 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Verfahren
Die Organisation der Testverfahren erfolgt durch das Studieninstitut; die Verfahren finden in der Regel an den Standorten der vier Zweckverbandsmitglieder statt. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Personalbehörden die Kandidatinnen und Kandidaten beim Studieninstitut zu den Testverfahren angemeldet haben.
Verfahrensinhalte
Bei den beschriebenen Auswahlverfahren werden durch das IfP für die unterschiedlichen Laufbahngruppen die nachfolgenden Fähigkeitselemente getestet, wobei die Fähigkeitselemente für die unterschiedlichen Laufbahngruppen differenziert gewichtet werden.
Die Summe beider Gewichtungen ergibt jeweils 100 %.
Die Gewichtung der Fähigkeitselemente richtet sich nach den gewonnenen Erfahrungen aus den unterschiedlichen Anforderungsproffilen der Laufbahngruppen in Verbindung mit evaluierten Prüfungsergebnissen. In Abstimmung mit dem IfP werden die o. a. Werte für die aktuellen Auswahlverfahren regelmäßig den neuesten Erkenntnissen angepasst.
Darüber hinaus werden auch andere verwaltungsspezifische Berufsgruppen getestet, z. B. Vermessungstechniker/-innen, Systeminformatiker/-innen, Fachangestellte für Bürokommunikation oder Dialogmarketing.
Die Bewerberinnen und Bewerber unterziehen sich im einzelnen folgender Testaufgaben:
Behinderte Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber, die mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung leben müssen, sollen den Eignungstest uner Bedingungen bearbeiten, die ihre spezifischen Barrieren so weit wie möglich umgehen. Die für die Arbeit erforderlichen Kompetenzen müssen jedoch im gleichen Maße unter Beweis gestellt werden, wie dies im Test von Bewerber/-innen ohne Behinderungen verlangt wird.
Die angebotenen Maßnahmen beinhalten angepasste Testverfahren, Sicherung der erforderlichen physischen Gegebenheiten, Antworthilfen und eine besondere Organisation des Testablaufs. Um die im Einzelfall angebrachte Maßnahmenkombination festlegen zu können, wird mit der oder dem Btroffenen vom IfP zunächst ein anamnestisches Interview geführt. Die aus dem Gespräch abgeleiteten Schlussfolgerungen zur Testdurchführung sind verbindlich. Die Details der Anamnese werden streng vertraulich behandelt.
Ohne die vorangegangene Fernanamnese ist die durch das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" geforderte Berücksichtigung der Behindertenbelange im Eignungstest in der Regel nicht möglich. Der Anruf beim IfP solte daher frühzeitig vor dem Testtermin erfolgen.
Partner
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Instituts für Personalentwicklung und Eignungsprüfung im öffentlichen Dienst" (IfP), Köln, unter www.personalauslese.org oder www.verwaltungstests.de.
Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung führt in Zusammenarbeit mit dem "Institut für Personalentwicklung und Eignungsprüfung im öffentlichen Dienst" (IfP), Köln, für die dem Zweckverband angeschlossenen Gebietskörperschaften standardisierte Testverfahren nach DIN 33430 durch. Die Kommunen werden damit bei der Auswahl ihres Nachwuchses unterstützt, aus der Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber diejenigen herauszufiltern, die für eine Ausbildung und die spätere Tätigkeit in den Behörden geeignet sind.
Das "Institut für Personalentwicklung" wurde im Jahr 1956 gegründet. Das Studieninstitut Aachen, damals noch Verwaltungs- und Sparkassenschule, war Gründungsmitglied. Der Studienleiter des Studieninstituts Aachen ist Mitglied des Vorstandes des nicht rechtsfähigen Vereins, der Träger des IfP ist. Der Vorstand wird jeweils für 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Verfahren
Die Organisation der Testverfahren erfolgt durch das Studieninstitut; die Verfahren finden in der Regel an den Standorten der vier Zweckverbandsmitglieder statt. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Personalbehörden die Kandidatinnen und Kandidaten beim Studieninstitut zu den Testverfahren angemeldet haben.
Verfahrensinhalte
Bei den beschriebenen Auswahlverfahren werden durch das IfP für die unterschiedlichen Laufbahngruppen die nachfolgenden Fähigkeitselemente getestet, wobei die Fähigkeitselemente für die unterschiedlichen Laufbahngruppen differenziert gewichtet werden.
|
|
Studieninstitut
Aachen |
|
|
Fähigkeitselement |
Gehobener Dienst (in %) |
Mittlerer Dienst/ |
|
Orthographie und Interpunktion |
16 |
20 |
|
Sprachliches Verständnis |
9 |
9 |
|
Aktives Zuhören |
9 |
18 |
|
Auffassung und Lernfähigkeit |
19 |
29 |
|
Logik und Genauigkeit |
10 |
5 |
|
Rechnerisches Denken |
31 |
14 |
|
Arbeitstempo |
6 |
5 |
Die Summe beider Gewichtungen ergibt jeweils 100 %.
Die Gewichtung der Fähigkeitselemente richtet sich nach den gewonnenen Erfahrungen aus den unterschiedlichen Anforderungsproffilen der Laufbahngruppen in Verbindung mit evaluierten Prüfungsergebnissen. In Abstimmung mit dem IfP werden die o. a. Werte für die aktuellen Auswahlverfahren regelmäßig den neuesten Erkenntnissen angepasst.
Darüber hinaus werden auch andere verwaltungsspezifische Berufsgruppen getestet, z. B. Vermessungstechniker/-innen, Systeminformatiker/-innen, Fachangestellte für Bürokommunikation oder Dialogmarketing.
Die Bewerberinnen und Bewerber unterziehen sich im einzelnen folgender Testaufgaben:
- Satzzeichentest - Erkennen der erforderlichen Interpunktion,
- Korrekturlesen - Erkennen von Rechtschreibfehlern,
- Definitionen finden - Umschreiben von Begriffen mit einem Wort,
- Merkfähigkeit - Lernen von Begriffen und Wiedergabe nach zeitlicher Unterbrechung),
- Aktives Zuhören - Zuordnung von Feststellungen zu einem gehörten Gespräch,
- Mathematische Grundkenntnisse - Lösung von 20 Rechenaufgaben,
- Merkfähigkeit (2. Teil) - Notieren der zuvor gelernten Begriffe,
- Namensvergleich - Feststellung von gleich/ungleich; Test von Tempo und Menge
- Aktives Zuhören (2. Teil) - Zuordnung der Feststellungen zum zuvor gehörten Gespräch.
Behinderte Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber, die mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung leben müssen, sollen den Eignungstest uner Bedingungen bearbeiten, die ihre spezifischen Barrieren so weit wie möglich umgehen. Die für die Arbeit erforderlichen Kompetenzen müssen jedoch im gleichen Maße unter Beweis gestellt werden, wie dies im Test von Bewerber/-innen ohne Behinderungen verlangt wird.
Die angebotenen Maßnahmen beinhalten angepasste Testverfahren, Sicherung der erforderlichen physischen Gegebenheiten, Antworthilfen und eine besondere Organisation des Testablaufs. Um die im Einzelfall angebrachte Maßnahmenkombination festlegen zu können, wird mit der oder dem Btroffenen vom IfP zunächst ein anamnestisches Interview geführt. Die aus dem Gespräch abgeleiteten Schlussfolgerungen zur Testdurchführung sind verbindlich. Die Details der Anamnese werden streng vertraulich behandelt.
Ohne die vorangegangene Fernanamnese ist die durch das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" geforderte Berücksichtigung der Behindertenbelange im Eignungstest in der Regel nicht möglich. Der Anruf beim IfP solte daher frühzeitig vor dem Testtermin erfolgen.
Partner
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Instituts für Personalentwicklung und Eignungsprüfung im öffentlichen Dienst" (IfP), Köln, unter www.personalauslese.org oder www.verwaltungstests.de.

