Mit Schreiben vom 02.10.2020 hat die Rheinische Versorgungskasse Köln (RVK)
mitgeteilt, dass zum 01.01.2021 eine Satzungsänderung beschlossen wurde. Bisher
galt für das Studieninstitut die Sonderregelung des § 29 Abs. 7 (Kleinstmitglieder=
weniger als 3 Beamtenstellen) der Satzung, wonach sich die Umlage „nur“ auf die
aktiven Beamten bezogen hat.
Mit der Satzungsänderung fällt die bisherige Regelung des § 29 Abs. 7 der Satzung
weg, so dass ab 2021 die Pensionsleistungen mit einbezogen werden und sich
dadurch die bisherige Umlage verdreifacht.
Aufgrund dessen ist es trotz Ausnutzung jeglicher Kompensationsmöglichkeiten
und Einsparungen leider unumgänglich, dass Lehrgangsgeld zu erhöhen.
Daher hat die Verbandsversammlung am 27.11.2020 beschlossen, das
Lehrgangsgeld ab 01.01.2021 auf 5,95 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmer zu
erhöhen.