Studieninstitut Aachen

Dienstbegleitende Unterweisung (Verwaltungsfachangestellte)

Ziel der Ausbildung

Die duale Ausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten der Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes besteht aus fachtheoretischen und fachpraktischen Anteilen.

Ziel der Ausbildung ist es, den Auszubildenden die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine Sachbearbeitung im kommunalen Dienst zu vermitteln. Die fachpraktische Ausbildung wird durch die Verwaltungsbehörden außerhalb der Berufsschulzeiten resp. der dienstbegleitenden Unterweisung vorgenommen.

Anmeldung

Alle Infos im Überblick
Zulassung

Ein spezielles Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich.

Beginn

Die Ausbildungslehrgänge beginnen zu Anfang des Schuljahres. Die Sonderlehrgänge „Dienstbegleitende Unterweisung“ finden in Abstimmung zwischen den Berufskollegs und den ausführenden Abteilungen der StädteRegion Aachen und Düren statt.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die entsendende Behörde zur „Dienstbegleitenden Unterweisung“ zugewiesen und eingeladen.

Verlauf

Die Ausbildung findet in dualer Form statt.

a) Ausbildung in der Berufsschule

  • am Berufskolleg Herzogenrath für die Einzugsgebiete Aachen und Heinsberg (einmal wöchentlich)
  • am Berufskolleg Düren für das Einzugsgebiete Düren (Blockform)

b) Dienstbegleitende Unterweisung

Der Sonderlehrgang „Dienstbegleitende Unterweisung“ findet in der Regel zweimal wöchentlich statt, an manchen Standorten auch in Blockform. Insgesamt sind ca. 420 Unterrichtsstunden (in 3 Ausbildungsjahren) vorgesehen.

Für die Zeit des Unterrichts werden die Teilnehmenden von den entsendenden Behörden vom Dienst freigestellt.

Fächer der Dienstbegleitenden Unterweisung
  • Verwaltungsorganisation
  • Kommunale Einnahmen
  • Personalrecht
  • Kommunalrecht
  • Sozialrecht
  • Recht der Gefahrenabwehr
  • Kommunales Finanzmanagement
  • Sozial- und Handlungskompetenz
  • Methodik der Rechtsanwendung
Dauer und Kosten

Die Ausbildung dauert einschließlich Zwischen- und Abschlussprüfung 3 Jahre. Ab 01.01.2023 betragen die Kosten des Lehrgangs DBU 6,45 € je Unterrichtsstunde.

Prüfung

a) Zwischenprüfung

Schriftliche Prüfung mit 3 Arbeiten à 60 Minuten in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres

b) Abschlussprüfung

Grundlage für die Durchführung der Abschlussprüfung ist die Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur/zum Verwaltungsfachangestellten und zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation NRW (APO VwB) vom 24.07.2009.

Schriftliche Prüfung: 4 Arbeiten in folgenden Unterrichtsfächern:

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
  • Personalwesen (120 Minuten)
  • Verwaltungsrecht und -verfahren (120 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Praktische Prüfung: Fallbezogene Rechtsanwendung:

  • Lösung einer praktischen Aufgabe im Rahmen eines Rollenspiels / Gesprächs.

Es wird überprüft, ob Arbeitsergebnisse bürgerorientiert dargestellt werden und ob die Fähigkeit vorliegt, in berufstypischen Situationen angemessen zu kommunizieren und zu kooperieren (max. 45 Minuten).
Für das Gesamtergebnis der Ausbildung zählt ausschließlich das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung (schriftlicher und praktischer Teil). Alle Prüfungsleistungen haben das gleiche Gewicht. In 3 der schriftlichen Prüfungsbereiche sowie im Gesamtergebnis müssen mindestens ausreichende Ergebnisse erzielt werden.