Ziel der Umschulung
Das Berufsförderungswerk Düren führt in Zusammenarbeit mit dem Studieninstitut Aachen Umschulungsmaßnahmen im Rahmen einer beruflichen Qualifizierung von Blinden und Sehbehinderten durch. Grundlage ist eine staatlich geförderte Rehabilitationsmaßnahme.
Ziel ist der Abschluss der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Umschulungsmaßnahme erfolgt über die Träger der Renten- und Krankenversicherung an das Berufsförderungswerk Düren.
Alle Infos im Überblick
Ein spezielles Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich.
Die Ausbildungsgänge beginnen generell zu Beginn des neuen Schuljahres. Der Unterricht wird in Blockform erteilt; die Umschüler*innen sind während der Unterrichtsblöcke im hauseigenen Internat untergebracht.
Die Ausbildung dauert für Umschüler*innen insgesamt 2 Jahre, für Erstauszubildende 3 Jahre. Darin enthalten sind mehrere Praktika, welche die Teilnehmer*innen in einer kommunalen Verwaltung ihrer Wahl, vorzugsweise in der Heimatregion, absolvieren.
Allen Teilnehmer*innen stehen die aktuellen Hilfs- und Unterrichtsmittel zur Verfügung. Dazu zählen Großbildschirme und Bildschirmlesegeräte ebenso wie Übungsprogramme in vergrößerter Schwarz- bzw. Blindenschrift, interaktive Lernprogramme und Gesetzestexte online.
Praxisbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse werden von qualifizierten Dozent*innen vermittelt.
Die Ausbildung umfasst folgende wesentlichen Inhalte:
- Haushalts- und Kassenrecht
- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- Kostenrecht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Arbeits- und Tarifrecht
- praktische Unterweisungen im „Übungsrathaus“
a) Zwischenprüfung
Schriftliche Prüfung (3 Arbeiten à 60 Minuten) in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres.
b) Abschlussprüfung
Grundlage für die Durchführung der Abschlussprüfung ist die Prüfungsordnung für Umschulungsprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r – Fachrichtung Kommunalverwaltung – vom 20.03.2009 i. V. m. der Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur/zum Verwaltungsfachangestellten und zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation NRW (APO VwB) vom 24.07.2009 (ab Einstellungsjahrgang 2010). Näheres finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.
Zur Abschlussprüfung ist zugelassen, wer nachweist, dass sie/er als Umschüler*in nach den vom Innenminister im Einvernehmen mit dem Berufsbildungsausschuss aufgestellten Grundsätzen
- an der Zwischenprüfung teilgenommen hat
- ein achtmonatiges Praktikum bei einer Gemeinde abgeleistet und
- an einer sechzehnmonatigen theoretischen Ausbildung an einer Umschulungseinrichtung teilgenommen hat, der das Ausbildungsberufsbild (§ 3 VwFAngAusbV) und der Ausbildungsrahmenplan (§ 4 VwFAngAusbV) unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung zugrunde lagen.
Schriftliche Prüfung: 4 Arbeiten
Praktische Prüfung: Fallbezogene Rechtsanwendung
Für das Gesamtergebnis der Ausbildung zählt ausschließlich das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung (schriftlicher und praktischer Teil). Alle Prüfungsergebnisse werden gleich gewichtet. In 3 der schriftlichen Prüfungsbereiche sowie im Gesamtergebnis müssen mindestens ausreichende Ergebnisse erzielt werden.